Deutsches Studentenwerk e. V.

Deutsches Studentenwerk e. V.
Deutsches Studẹntenwerk e. V.,
 
Abkürzung DSW, Dachverband der (1995) 65 örtlichen Studentenwerke oder Hochschulsozialwerke; gegründet 1921 als »Verband deutscher Studentenwerke«; Sitz: Bonn. Das DSW vertritt (gemäß seiner Satzung von 1986) die sozialen Belange der Studierenden im Rahmen der gesetzmäßigen Aufgaben seiner Mitglieder, besonders durch Stellungnahmen zu Gesetzen im Sozialbereich; es führt regelmäßig eine Sozialerhebung über die Lage der Studierenden durch, veranstaltet Informationsseminare, Fortbildungsveranstaltungen und Fachtagungen; gibt Dokumentationen und Arbeitshilfen heraus. Das DSW hat drei Organe (Vorstand, Generalsekretär, Mitgliedversammlung) und zu deren fachlichen Beratung drei Fachausschüsse (Förderungsausschuss, Ausschuss für studentische Verpflegung, Ausschuss für studentisches Wohnen).

Universal-Lexikon. 2012.

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